ZweckDer Kantonalstich fördert das wettkampfmässige Schiessen in den Trainings. Mit dem Erlös wird das sportliche Schiessen im AGSV gefördert.DurchführungDer Kantonalstich wird während den vereinsinternen Schiessen auf dem eigenen Schiessstand geschossen. Die Vereine sind für eine regelkonforme Durchführung verantwortlich.WettkampfbestimmungenDer Kantonalstich besteht aus einer Hauptdoppelpasse und maximal vier Nachdoppelpassen. Für jede Passe ist ein eigenes Standblatt zu verwenden. Die Probeschüsse sind bei allen Programmen frei und müssen nicht auf dem Standblatt aufgeführt werden.Schiessprogramme Pistole 50mProgramm P10Sportgeräte: Kat. A: Pistolen 50m (Freipistolen)Kat. B: Randfeuerpistolen (Sportpistolen)Kat. C: OrdonnanzpistolenTrefferfeld:Scheibe P10Programm: 10 EinzelschüsseProgramm B10Sportgeräte:Kat. B: Randfeuerpistolen (Sportpistolen)Kat. C: OrdonnanzpistolenTrefferfeld:Scheibe B10Programm:10 EinzelschüsseEs kann nur eine Hauptdoppelpasse (Programm P10 oder B10) gelöst werden. Bei den maximal vier Nachdoppelpassen kann das Programm jedes Mal frei gewählt werden.FinanziellesHauptdoppel:Fr. 14.-Nachdoppel:Fr. 3.-(Teilnahmegebühren exkl. Munition)AuszeichnungenAls Auszeichnungen werden ab 2014 nur noch Kranzkarten des AGSV abgegeben!Kranzkarte im Wert von: Fr. 10.-: für ein oder zwei auszeichnungsberechtigte ResultateFr. 12.-: für drei oder mehr auszeichnungsberechtigte ResultateAuszeichnungslimitenProgramm P10E/SV/JSVKat. A: Pistolen 50m (Freipistolen)908887Kat. B: Randfeuerpistolen (Sportpistolen)888685Kat. C: Ordonnanzpistolen858382Programm B10E/SV/JSVKat. B: Randfeuerpistolen (Sportpistolen)888685Kat. C: Ordonnanzpistolen858382AlterskategorienJ Junioren1994 - 1997E Eliteoffene AltersstufeS Senioren1955 - 1968V Veteranen1945 - 1954SV Seniorveteranen 1944 und älterQuelle: AGSV
Der Kantonalstich muss bis spätestens 15. September